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Pharmazeutische Beratung für mehr Sicherheit in der Therapie
Da kommt schnell einiges zusammen: Tabletten gegen Bluthochdruck, das Herzmittel, etwas gegen den Diabetes, dazu noch Schmerzmittel und etwas zur Beruhigung. „Je mehr Arzneimittel gleichzeitig eingenommen werden, desto höher ist das Risiko für sogenannte arzneimittelbezogene Probleme wie Neben- oder Wechselwirkungen. Und die können gefährlich sein“, erklärt Apothekerin Eva-Maria Gödde von der Apotheke Brüning.
Wenn Patient*innen gegen verschiedene Erkrankungen unterschiedliche Medikamente von mehreren Ärzt*innen verordnet bekommen haben, dann kann es durchaus passieren, dass die Präparate in Kombination zu massiven Problemen führen können. Bei der erweiterten Beratung in der Apotheke können genau diese möglichen Probleme in der gesamten Medikation erkannt werden.
"Immer mehr ältere Menschen nehmen immer mehr Präparate gleichzeitig ein“, sagt Eva-Maria Gödde. In Deutschland sind es 42 % der über 65-Jährigen, die fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneistoffe einnehmen. In der Altersgruppe zwischen 75 und 80 Jahren benötigt jede und jeder Dritte sogar mehr als acht Medikamente. Mit der Beratung können wir einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Sicherheit in der Arzneimitteltheraphie weiter zu verbessern.
Wie läuft die erweiterte Medikationsberatung genau ab?
Zunächst findet ein Gespräch zwischen Patient*in und Apotheker*in – unter vier Augen und in einem geschützten Raum statt. Am besten ist es, wenn zum vereinbarten Termin nicht nur der Medikationsplan mitgebracht wird, sondern tatsächlich auch die Packungen aller Medikamente. „Dann gehen wir gemeinsam mit den Patient*innen jedes Mittel durch und sprechen darüber. Vor dem Termin also gerne jede Frage und jedes noch so kleine Symptom notieren“, rät die Apothekerin. „Da gibt es kein ‚zu viel‘ oder ‚falsch‘.“ Wenn im Zuge der Beratung mögliche Risikofaktoren erkannt werden, erfolgt eine Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Wie komme ich als Patient*in an die erweiterte Medikationsberatung?
Anspruch haben alle Personen, die dauerhaft fünf oder mehr erordnete Arzneimittel einnehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Dabei kann die Dienstleistung alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.